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Die Türkei geht gegen zunehmendes Greenwashing in der Werbung vor

Apr 12, 2023Apr 12, 2023

EinleitungRegelung zu irreführender WerbungWerbetafelFallstudienKommentar

Einführung

Verbraucher suchen zunehmend nach Produkten und Dienstleistungen, die ihrem Wunsch nach umweltfreundlichen Entscheidungen entsprechen. Da einige Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um aus dem Umweltbewusstsein Kapital zu schlagen, ist eine Praxis entstanden, die als „Greenwashing“ bekannt ist.

Der Umweltschützer Jay Westerveld prägte 1986 in einem kritischen Aufsatz den Begriff „Greenwashing“, inspiriert von der Ironie der „Rettet das Handtuch“-Bewegung in Hotels, die außer der Einsparung von Wäschekosten für Hotels kaum Auswirkungen hatte. „Greenwashing“ bezieht sich auf die Praxis von:

Die Zunahme des Greenwashing stellt eine erhebliche Herausforderung für einen transparenten und verantwortungsvollen Markt dar, auf dem Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können. Zwar spielen Verbraucher eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Greenwashing, doch auch Regulierungsbehörden und Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen.

Irreführende Werberegulierung

In der Türkei werden irreführende Anzeigen durch die Verordnung über kommerzielle Werbung und unlautere Geschäftspraktiken reguliert. Die Verordnung verbietet Anzeigen, die Ausdrücke oder Bilder enthalten, die Verbraucher direkt oder indirekt über ein beliebiges Thema irreführen könnten. Als eines dieser Themen wird ausdrücklich auf „Informationen über Umweltauswirkungen“ Bezug genommen.

Die Verordnung sieht außerdem Folgendes vor:

Werbetafel

Die für die Regulierung, Untersuchung, Prüfung und Verhängung von Sanktionen in Bezug auf kommerzielle Werbung in der Türkei zuständige Stelle ist die Werbebehörde. Ziel des Gremiums ist es, Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken, zu denen auch Greenwashing zählt, zu schützen und zu informieren. Anfang 2023 veröffentlichte der Vorstand die Richtlinie zu Umweltaussagen in der Werbung(1), um Einzelpersonen und Institutionen in der Werbung darüber zu informieren, wie sichergestellt werden kann, dass Umweltaussagen und Bilder in kommerziellen Anzeigen den Vorschriften entsprechen. Zusätzlich zur Verordnung enthält diese Richtlinie Informationen zu Folgendem in Bezug auf Anzeigen, die Umweltaussagen enthalten:

Fallstudien

Energiesparendes Gerät Die Kammer verhängte gegen ein Unternehmen, das für ein Energiespargerät Werbung machte, ein Bußgeld und verhinderte die Werbung dafür.(2) Die Energiepreise konnten nicht durch wissenschaftliche Gutachten belegt werden. Daher kam die Kammer zu dem Schluss, dass die Werbung die Verbraucher bewusst in die Irre führte, indem sie ihre wirtschaftlichen Interessen in die Irre führte.

Spülmaschinentablette auf pflanzlicher BasisDie Kammer beschloss, die Werbung für ein Geschirrspültablettenprodukt zu verhindern.(3) Die folgenden in der Anzeige verwendeten Aussagen konnten nicht bewiesen werden:

Elektronischer Roller Der Vorstand sanktionierte ein Unternehmen, weil es in einer Werbung für einen Elektroroller die Formulierung „eingesparter CO2-Ausstoß in Höhe von 250.000 Bäumen“ verwendet hatte. Das Unternehmen konnte den Wahrheitsgehalt dieser Aussage nicht nachweisen.(4)

Elektronischer MarktplatzDer Vorstand bestrafte ein Unternehmen, weil es in einer Anzeige für einen elektronischen Marktplatz den Satz „Alle gekauften Produkte werden in einer 100 % umweltfreundlichen, erneuerbaren Kartonverpackung geliefert“ verwendet hatte.(5) Das Unternehmen konnte den Wahrheitsgehalt dieser Aussage nicht beweisen.

Kommentar

Die Türkei verfügt über klare Vorschriften und eine autorisierte Stelle zur Bekämpfung von Greenwashing und zum Schutz der Verbraucher. Unternehmen müssen die Vorschriften einhalten und transparent sein und in der Lage sein, ihre Umweltansprüche zu untermauern, um Verwaltungsstrafen und Sanktionen zu vermeiden.

Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Burak Özdağıstanli, Sümeyye Uçar oder Ebru Gümüş von Özdağıstanli Ekici Attorney Partnership per Telefon (+90 216 230 07 48) oder E-Mail ([email protected], [email protected] oder [email protected]). Auf die Website der Özdağıstanli Ekici Attorney Partnership kann unter www.ozdagistanliekici.com zugegriffen werden.

Endnoten

(1) Entscheidung Nr. 2022/2.

(2) Entscheidung Nr. 2010/1162.

(3) Entscheidung Nr. 2021/2343.

(4) Entscheidung Nr. 2022/1641.

(5) Entscheidung Nr. 2022/2593.

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